Kosten
Die Kosten setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
I
Pflegebedingte Kosten
Pflegegrad + Ausbildungspauschale
II
Investitionskosten
Einzelzimmer oder Doppelzimmer
III
Unterbringungskosten
Unterkunft & Verpflegung
Monatliche Zuzahlung der Pflegekasse
je nach Pflegegrad
Einheitlicher Eigenanteil
Die Preise weichen je nach Pflegegrad und Leistung (Einzel- oder Doppelzimmer) voneinander ab.
Die Kosten im Detail
Pflegekosten und Ausbildungszuschlag nach Pflegegrad:
Pflegegrad I: | 50,61 € | plus 4,57 € | |
Pflegegrad II: | 64,65 € | plus 4,57 € | |
Pflegegrad III: | 80,82 € | plus 4,57 € | |
Pflegegrad IV: | 97,69 | plus 4,57 € | |
Pflegegrad V: | 105,25 | plus 4,57 € |
Investitionskosten
Doppelzimmer: | 27,24 € Gesamtbetrag täglich/monatlich. |
Einzelzimmer: | 28,36 € Gesamtbetrag täglich/monatlich. |
Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft: | 18,75 € |
Verpflegung: | 14,44 € |
= 33,19 € |
Monatliche Zuzahlung der Pflegekasse
Pflegegrad II: | 770,00 € |
Pflegegrad III: | 1.262,00 € |
Pflegegrad IV: | 1775,00 € |
Pflegegrad V: | 2.005,00 € |
Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen,
bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro.
Unser einrichtungsbezogener Eigenanteil beträgt:
pro Tag | 39,34€ |
pro Monat (mal 30,42) |
1.196,72 € |
Bei Kurzzeitpflege
Es entstehen lediglich ein Eigenanteil in Höhe der Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Die Dauer des Aufenthaltes ist abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten sowie die Ausbildungsumlage. Die Investitionskosten werden durch den Kreis getragen.
Beispielrechnungen
Beispielrechnung für Pflegegrad II im Doppelzimmer
Ausbildungspauschale | 4,57 € | |
+ | Pflegekosten | 64,65 € |
+ | Doppelzimmer | 27,24 € |
+ | Unterkunft und Verpflegung | 33,19 € |
129,65 € | ||
x | Monatstage | 30,42 |
3.943,95 € | ||
– | Zuzahlung der Pflegekasse | 770 € |
Summe | 3.173,95 € |
Ihr einheitlicher Eigenanteil von Pflegegrad II – V
bei wohnen im Doppelzimmer beträgt 3.173,95 Euro
Beispielrechnung für Pflegegrad IV im Einzelzimmer
Ausbildungspauschale | 4,57 € | |
+ | Pflegekosten | 97,69 € |
+ | Einzelzimmer | 28,36 € |
+ | Unterkunft und Verpflegung | 33,19 € |
163,81 € | ||
x | Monatstage | 30,42 |
4.983,10 € | ||
– | Zuzahlung der Pflegekasse | 1775 € |
Summe | 3.208,10 € |
Ihr einheitlicher Eigenanteil von Pflegegrad II – V
bei wohnen im Einzelzimmer beträgt 3.208,10 Euro
abzgl. individueller Leistungszuschlag:
Bewohner im Pflegegrad II – V werden durch einen Leistungszuschlag der Pflegekassen nach § 43 c SGB XI in Bezug auf die Pflegebedingte Aufwendungen (Eigenanteil und Ausbildungsumlage) entlastet. Die Höhe dieses Zuschlags steigt stufenweise je nach Dauer des Leistungsbezuges bei vollstationärer Versorgung. Bereits ab dem Heimeinzug wird ein Zuschlag in Höhe von 5 % (ab 2024 15 %) des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind in voller Höhe durch die Pflegeheimbewohner zu tragen.
Unerheblich ist dabei
- ein Heimwechsel und/oder
- ein Kassenwechsel und/oder
- eine vorübergehende Abwesenheit vom Heimplatz bis zu 42 Tage im Kalenderjahr
Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag bis zum 31.12.2023
5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag ab dem 1.1.2024
15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
Qualität
Hier finden Sie den Qualitätsbericht der VDEK, zu finden auf der Seite pflegelotse.de.