Kosten

Die Kosten setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:

I
Pflegebedingte Kosten

    Pflegegrad + Ausbildungspauschale

II

Investitionskosten

Einzelzimmer oder Doppelzimmer

III

Unterbringungskosten

Unterkunft & Verpflegung

Mo­nat­li­che Zu­zah­lung der Pfle­ge­kas­se

je nach Pflegegrad

Einheitlicher Eigenanteil

Die Preise weichen je nach Pflegegrad und Leistung (Einzel- oder Doppelzimmer) voneinander ab.

Die Kosten im Detail

Pflegekosten und Ausbildungszuschlag nach Pflegegrad:

Pflegegrad I: 50,61 € plus 4,57 €
Pflegegrad II: 64,65 € plus 4,57 €
Pflegegrad III: 80,82 € plus 4,57 €
Pflegegrad IV: 97,69 plus 4,57 €
Pflegegrad V: 105,25 plus 4,57 €

 

Investitionskosten

Doppelzimmer: 27,24 € Gesamtbetrag täglich/monatlich.
Einzelzimmer: 28,36 € Gesamtbetrag täglich/monatlich.

Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft: 18,75 €
Verpflegung: 14,44 €
= 33,19 €

Monatliche Zuzahlung der Pflegekasse

Pflegegrad II: 770,00 €
Pflegegrad III: 1.262,00 €
Pflegegrad IV: 1775,00 €
Pflegegrad V: 2.005,00 €

Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen,
bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro.

Unser einrichtungsbezogener Eigenanteil beträgt:

pro Tag 39,34€
pro Monat
(mal 30,42)
1.196,72 €

Bei Kurzzeitpflege

Es entstehen lediglich ein Eigenanteil in Höhe der Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Die Dauer des Aufenthaltes ist abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten sowie die Ausbildungsumlage. Die Investitionskosten werden durch den Kreis getragen.

Beispielrechnungen

Beispielrechnung für Pflegegrad II im Doppelzimmer

Ausbildungspauschale 4,57 €
+ Pflegekosten 64,65 €
+ Doppelzimmer 27,24 €
+ Unterkunft und Verpflegung 33,19 €
129,65 €
x Monatstage 30,42
3.943,95 €
Zuzahlung der Pflegekasse 770 €
Summe 3.173,95 €

Ihr einheitlicher Eigenanteil von Pflegegrad II – V
bei wohnen im Doppelzimmer beträgt 3.173,95 Euro

Beispielrechnung für Pflegegrad IV im Einzelzimmer

Ausbildungspauschale 4,57 €
+ Pflegekosten 97,69 €
+ Einzelzimmer 28,36 €
+ Unterkunft und Verpflegung 33,19 €
163,81 €
x Monatstage 30,42
4.983,10 €
Zuzahlung der Pflegekasse 1775 €
Summe 3.208,10 €

Ihr einheitlicher Eigenanteil von Pflegegrad II – V
bei wohnen im Einzelzimmer beträgt 3.208,10 Euro

abzgl. individueller Leistungszuschlag:

Bewohner im Pflegegrad II – V werden durch einen Leistungszuschlag der Pflegekassen nach § 43 c SGB XI in Bezug auf die Pflegebedingte Aufwendungen (Eigenanteil und Ausbildungsumlage) entlastet. Die Höhe dieses Zuschlags steigt stufenweise je nach Dauer des Leistungsbezuges bei vollstationärer Versorgung. Bereits ab dem Heimeinzug wird ein Zuschlag in Höhe von 5 % (ab 2024 15 %) des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind in voller Höhe durch die Pflegeheimbewohner zu tragen.

Unerheblich ist dabei

  • ein Heimwechsel und/oder
  • ein Kassenwechsel und/oder
  • eine vorübergehende Abwesenheit vom Heimplatz bis zu 42 Tage im Kalenderjahr

Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag bis zum 31.12.2023

5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag ab dem 1.1.2024

15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

 

 

Qualität

Hier finden Sie den Qualitätsbericht der VDEK, zu finden auf der Seite pflegelotse.de.